Mitgliedschaft

Sie können Mitglied werden, wenn Sie


Inhaber eines Handwerksbetriebes oder handwerksähnlichen Betriebes sind.
als Mitarbeiter in einem Handwerksbetrieb unternehmerische Funktionen ausüben.
als Angehöriger eines Handwerksbetriebes für die Übernahme unternehmerischer Aufgaben vorgesehen sind.
nicht älter als 40 Jahre sind
Personen über 40 Jahre können als Förder-/Gastmitglied beitreten.

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