Sie können Mitglied werden, wenn Sie
- Inhaber eines Handwerksbetriebes oder handwerksähnlichen Betriebes sind.
- als Mitarbeiter in einem Handwerksbetrieb unternehmerische Funktionen ausüben.
- als Angehöriger eines Handwerksbetriebes für die Übernahme unternehmerischer Aufgaben vorgesehen sind.
- nicht älter als 40 Jahre sind
- Personen über 40 Jahre können als Förder-/Gastmitglied beitreten.